Die Gegenseite zu Wort kommen zu lassen, ist nicht nur eine ethische und juristische Anforderung, sondern Teil der Recherche. Der Workshop zeigt, warum das ein wichtiger Aspekt des journalistischen Selbstverständnisses ist und wie man dabei Fehler vermeidet.
Viel zu lange war die schriftliche „Konfrontation“ am Ende einer Recherche, wenn es keine Aussicht auf ein Interview gab, nur eine Formalie, ein ungeliebter Schritt, der nur Ärger macht. Groß ist in vielen Redaktionen auch immer noch die Angst, dass die Rechercheanfrage zu einer einstweiligen Verfügung mit einer Untersagung der Berichterstattung führt. Möglich ist das, die Referenten erklären aber, auf welche Formulierungen es ankommt, um genau das zu verhindern.
Juristische Fehler zu vermeiden ist das eine, aber wie hat dieser Rechercheschritt Aussicht auf Erfolg? Auch das ist journalistisches Handwerk (siehe Artikel im journalist unten).
In vielen Fällen hilft aber auch gutes Handwerk hier nicht weiter. Egal was man schreibt, viele betroffene Firmen schalten Anwälte ein, die dann mit juristischen Schritten drohen. Dabei wird immer schon mehr gedroht als später geklagt wird, viele Anwälte scheinen sich darauf zu verlegen, nur noch zu drohen und später nach erfolgter Berichterstattung auf das Klagen aus guten Gründen zu verzichten. Im Workshop zeigen wir typische Drohbriefe und nehmen auseinander, was ernst zu nehmen ist und was man ignorieren darf.
http://recherche-info.de/blog/wp-content/src/Richtig-konfrontieren-Journalist.pdf
http://rechtsanwalt-schwenke.de/regeln-verdachtsberichterstattung-journalisten-blogger/
https://www.lecturio.de/magazin/verdachtsberichterstattung/