Die Zeitungen, das Fernsehen berichten täglich über schwere Straftaten, gesellschaftliche Missstände, Skandale. In den meisten Fällen sind die Vorwürfe, die da erhoben werden, noch nicht bewiesen. Gleichwohl hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, über solche Fälle von großem Interesse rechtzeitig informiert zu werden. In der Regel handelt es sich zunächst einmal um einen Verdacht, über den Journalisten da berichten. Und sie müssen sich deshalb an bestimmte Regeln halten, die Regeln der Verdachtsberichterstattung.
Es muss zunächst einmal ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit bestehen, über einen Missstand oder eine Straftat zu berichten. Weil es sich zu diesem Zeitpunkt um einen Verdacht handelt, werden erhöhte Anforderungen an die Recherche gestellt. Bis zur Veröffentlichung muss der Journalist deshalb einen Mindestbestand an Beweistatsachen zusammengetragen haben, die die Berichterstattung rechtfertigen. Er darf sich also nicht auf Hörensagen verlassen, sondern er muss Dokumente zusammentragen und Zeugen finden, die seinen Verdacht bestätigen. Dabei darf er entlastende Aspekte aber nicht außer Acht lassen, sondern er muss im Gegenteil auch Indizien, die nicht in seine Verdachtskette passen, berücksichtigen. Und wenn es schließlich haltbare Vorwürfe gibt, dann muss er dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Das alles dient dem Zweck, in dem Bericht eine öffentliche Vorverurteilung zu vermeiden. Es muss immer noch klar zum Ausdruck kommen, dass es sich um einen Verdacht handelt.
Journalisten könnten die Regeln der Verdachtsberichterstattung als Einengung empfinden. Man kann es aber auch durchaus anders sehen. Diese Regeln machen es möglich, auf Fälle von großem öffentlichem Interesse, also z.B. auf gesellschaftliche Missstände frühzeitig und ausführlich hinzuweisen, auch wenn die Ursachen oft nicht eindeutig zu beweisen sind. Sollte sich der Verdacht später als falsch herausstellen, dann kann das dem Journalisten nicht vorgeworfen, auch nicht gegen ihn geklagt werden, wenn er sich an die Regeln der Verdachtsbericht-erstattung gehalten hat.
Rechtsanwalt Thorsten Feldmann wird von Fällen aus seiner Praxis berichten und steht den Teilnehmern für Fragen zur Verfügung.
https://drschwenke.de/regeln-verdachtsberichterstattung-journalisten-blogger/ http://medienrecht-blog.com/a-z/verdachtsberichterstattung/ https://www.lecturio.de/magazin/verdachtsberichterstattung/ http://www.deutsche-tageszeitungen.de/pressefachartikel/presserecht-das-muessen-journalisten-wissen/3/
https://www.wbs-law.de/taetigkeitsgebiete/aeusserungsrecht-presserecht/verdachtsberichterstattung/