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Friday, June 9 • 17:45 - 18:45
Facebook Posts, Tweets und YouTube-Videos — Was dürfen Redaktionen weiter verbreiten und was geht gar nicht?

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Bei Unwettern, Anschlägen oder auch Unfällen tauchen die ersten Bilder und Videos in den sozialen Netzwerken auf. Redaktionen bedienen sich gern und ausgiebig bei Facebook oder YouTube Videos. Aber was ist eigentlich erlaubt? Bedeutet einmal ins Netz gestellt, man darf es einfach in TV, Print oder Online weiter verbreiten? Was darf man tatsächlich senden und drucken und was nicht? Das Panel klärt an konkreten Beispielen, welche rechtlichen Grundsätze zu beachten sind und wie man typische Fehler beim Verbreiten von fremden Inhalten vermeidet.


Moderatoren
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Eva Lindenau

Redakteurin & Juristin, WDR
Eva Lindenau, 1975 in Düsseldorf geboren, ist Rechtsanwältin und Redakteurin. Nach ihrem Volontariat bei der Henri-Nannen-Journalistenschule in Hamburg arbeitete sie für die ZDF-Nachrichtenredaktion.2006 wechselte sie zum NDR und arbeitete dort zunächst als Reporterin und dann... Read More →

Referenten
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Kirsten von Hutten

Rechtsanwältin und Justiziarin, Gruner + Jahr
Dr. Kirsten von Hutten wurde 1972 in Bad Kreuznach geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Lausanne und promovierte nach dem ersten Staatsexamen über die zivilprozessuale Geltendmachung von Widerrufs- und Unterlassungsansprüchen im Medienrecht. Frau Dr. von... Read More →


Friday June 9, 2017 17:45 - 18:45 CEST
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